Weil die Frage gehäuft an uns herangetragen wird, haben wir wir mal die wichtigsten Informatioen dazu zusammengestellt.
Die Krankenkasse kann die Kosten für ein Blutdruckmessgerät übernehmen, wenn es von einem Arzt verschrieben wird – zum Beispiel, weil Sie Ihre Medikation selbstständig anpassen oder Ihren Blutdruck regelmäßig überwachen müssen. Zu den häufigsten Diagnosen zählen:
- schwer medikamentös einstellbarer Bluthochdruck
- Bluthochdruck mit Folgeschäden an Gefäßen und Nieren
- starker Bluthochdruck während der Schwangerschaft
- zur Überwachung des Gesundheitszustandes nach einer Organtransplantation