Weil die Frage gehäuft an uns herangetragen wird, haben wir wir mal die wichtigsten Informatioen dazu zusammengestellt.
Die Krankenkasse kann die Kosten für ein Blutdruckmessgerät übernehmen, wenn es von einem Arzt verschrieben wird – zum Beispiel, weil Sie Ihre Medikation selbstständig anpassen oder Ihren Blutdruck regelmäßig überwachen müssen. Zu den häufigsten Diagnosen zählen:
- schwer medikamentös einstellbarer Bluthochdruck
- Bluthochdruck mit Folgeschäden an Gefäßen und Nieren
- starker Bluthochdruck während der Schwangerschaft
- zur Überwachung des Gesundheitszustandes nach einer Organtransplantation
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Herzinfarkt gehabt und einen STENT gelegt bekommen, jetzt muß ich immer wieder meinen Blutdruck messen lassen, ich bin jetzt 75 Jahre alt und erhalte Grundsicherung im Alter,- meine Frage : Könnte mir der Haus-Arzt ein Blutdruckmessgerät verschreiben ? Ich bin bei der DKV zum Basistarif versichert.
Danke für Ihre Antwort im voraus.
Freundliche Grüße
In diesem Falle müsste es möglich sein, ihnen ein Gerät zu verschreiben.